konkludent

konkludent
schlüssig

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kon|klu|dẹnt 〈Adj.; geh.〉 eine bestimmte Schlussfolgerung erlaubend, schlüssig [<lat. concludens „schließend“, Part. Präs. zu concludere „verschließen, abschließen, einen Schluss ziehen“]

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kon|klu|dẹnt <Adj.> [zu lat. concludens (Gen.: concludentis), 1. Part. von: concludere, konkludieren] (bes. Philos.):
eine Konklusion zulassend:
eine -e Äußerung;
-es Handeln, Verhalten (Rechtsspr.; Handeln, Verhalten, das auf einen bestimmten Willen schließen lässt u. eine ausdrückliche Willenserklärung rechtlich ersetzt).

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kon|klu|dẹnt <Adj.> [zu lat. concludens (Gen.: concludentis), 1. Part. von: concludere, ↑konkludieren] (bes. Philos.): eine Konklusion zulassend: eine -e Äußerung; -es Handeln, Verhalten (Rechtsspr.; Handeln, Verhalten, das auf einen bestimmten Willen schließen lässt u. eine ausdrückliche Willenserklärung rechtlich ersetzt).

Universal-Lexikon. 2012.

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Synonyme:

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  • Konkludent — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… …   Deutsch Wikipedia

  • konkludent — kon|klu|dẹnt 〈Adj.〉 eine bestimmte Schlussfolgerung erlaubend, schlüssig [Etym.: <lat. concludens, Part. Präs. zu concludere »verschließen, abschließen, einen Schluss ziehen«; zu claudere »schließen«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • konkludent — kon|klu|dent* <aus gleichbed. lat. concludens, Gen. concludentis zu concludere, vgl. ↑konkludieren> eine Schlussfolgerung zulassend; schlüssig (bes. Philos.); konkludentes Verhalten: eine ausdrückliche Willenserklärung rechtswirksam… …   Das große Fremdwörterbuch

  • konkludent — kon|klu|dẹnt <lateinisch> (schlüssig); konkludentes Verhalten (Rechtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Konkludentes Handeln — (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“) (auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente Handlung) liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der… …   Deutsch Wikipedia

  • Bevollmächtigter — Unter einer Vollmacht versteht man die durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht. Inhaltsverzeichnis 1 Differenzierung von Vollmachten 2 Begründung und Widerruf der Vollmacht 3 Formvorschriften 4 Umfang der Vollmacht …   Deutsch Wikipedia

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